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   LAG Hamm, 14.05.1991 - 18 Sa 656/90   

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https://dejure.org/1991,9281
LAG Hamm, 14.05.1991 - 18 Sa 656/90 (https://dejure.org/1991,9281)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.05.1991 - 18 Sa 656/90 (https://dejure.org/1991,9281)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 1991 - 18 Sa 656/90 (https://dejure.org/1991,9281)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweitkraft; Kindergartengruppe; Ausbildung; Eingruppierung; Vergütungsgruppe

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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

    Eingruppierung einer Zweitkraft in einer Kindergartengruppe

    Im Einklang damit wird in der Eingruppierungsrechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend die Auffassung vertreten, die Tätigkeit einer Zweitkraft in einer Kindertagesstättengruppe entspreche nicht derjenigen einer staatlich anerkannten Erzieherin (z. B. LAG Hamm Urteil vom 14. Mai 1991 - 18 Sa 656/90 - ZTR 1992, 107 = EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr. VIb Nr. 3; LAG Niedersachsen Urteile vom 9. Dezember 1994 - 9 Sa 924/93 E -, n.v. und vom 27. Juli 1995 - 7 Sa 1435/94 E - EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr.
  • LAG Hamm, 09.08.1995 - 18 Sa 25/95

    Eingruppierung: Ergänzungskraft in Hortgruppe in VIb BAT

    Die auszuübende Tätigkeit muss dem Angestellten nach der von der Organisation der Beklagten zuständigen Stelle (im vorliegenden Fall dem Hauptamt) zugewiesen worden sein (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 14.05.1991 - 18 Sa 656/90 -).

    Hier ist die ausgeübte Funktion ein einheitlicher Arbeitsvorgang (vgl. BAG, Urteil vom 23.02.1994 - 4 AZR 217/93 - LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.1994 - 12 Sa 1172/93 - LAG Hamm, Urteil vom 14.05.1991 - 18 Sa 656/90 -).

  • LAG Saarland, 08.03.1995 - 1 Sa 253/94

    Eingruppierung einer Erzieherin in einer Kindertagesstätte bei Einstellung als

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  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 834/95
    Im Einklang damit wird in der Eingruppierungsrechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend die Auffassung vertreten, die Tätigkeit einer Zweitkraft in einer Kindertagesstättengruppe entspreche nicht derjenigen einer staatlich anerkannten Erzieherin (z.B. LAG Hamm Urteil vom 14. Mai 1991 - 18 Sa 656/90 - ZTR 1992, 107 = EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr.
  • BAG, 26.03.1997 - 4 AZR 835/95
    Im Einklang damit wird in der Eingruppierungsrechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend die Auffassung vertreten, die Tätigkeit einer Zweitkraft in einer Kindertagesstättengruppe entspreche nicht derjenigen einer staatlich anerkannten Erzieherin (z.B. LAG Hamm Urteil vom 14. Mai 1991 - 18 Sa 656/90 - ZTR 1992, 107 = EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr.
  • LAG Hamm, 06.11.1997 - 12 Sa 2396/96

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte Vergütungsgruppe; Angestellung als

    Nicht maßgebend ist eine vom unmittelbaren Vorgesetzten erkennbar unzulässigerweise zugewiesene Tätigkeit (LAG Hamm v. 14.05.1991 und v. 09.08.1995 - ZTR 1992, 107 m.w.N.; ZTR 1996, 69 ).
  • LAG Düsseldorf, 21.10.1997 - 3 Sa 1127/97

    Eingruppierung: Kindergartenhelferin - auszuübende Tätigkeit

    An eine solche sind geringere fachliche Anforderungen zu stellen als an die Gruppenleitung, welche die pädagogische Verantwortung für die Gruppe trägt und der die Zweitkraft im pädagogischen Bereich unterstützend zur Seite steht (BAG AP Nr. 176 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil v. 12.06.1996 - 4 AZR 26/95; BAG Urteil v. 26.03.1997 - 4 AZR 489/95; LAG Hamm ZTR 1992, 107; LAG Niedersachsen EzBAT §§ 22, 23 BAT F 2 VergGr VI b Nr. 8; LAG Rheinland-Pfalz ZTR 1993, 337; LAG Hamm, Urteil vom 09.08.1995 - 18 Sa 25/95).
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